Schutzgebühr erklärt: Warum eine Adoption Geld kostet
Wer ein Tier aus dem Tierschutz adoptiert, zahlt fast immer eine Schutzgebühr. Sie ist kein Kaufpreis, sondern ein Beitrag zur Versorgung des Tieres – und ein wichtiger Schutz vor unüberlegten Adoptionen.
Was ist eine Schutzgebühr?
Die Schutzgebühr ist ein Betrag, den Tierheime, Tierschutzvereine und private Vermittler bei der Abgabe eines Tieres verlangen. Sie ist rechtlich keine Kaufpreiszahlung, sondern ein Aufwendungsersatz.
Mit der Schutzgebühr trägst du dazu bei, dass die Organisation auch weiteren Tieren helfen kann.
Was deckt die Schutzgebühr ab?
In der Regel sind folgende Leistungen enthalten:
Tierärztliche Versorgung wie Impfungen, Entwurmung und gegebenenfalls Behandlungen.
Kastration, sofern das Tier alt genug ist.
Chip und EU-Heimtierausweis.
Unterbringung, Futter und Pflege während der Vermittlungszeit.
Wie hoch ist die Schutzgebühr?
Die Höhe variiert je nach Tierart, Alter und Herkunft. Übliche Spannen sind:
Hunde: 250–450 € (Welpen oder Auslandstiere oft höher).
Katzen: 80–200 €.
Kleintiere: 10–50 € pro Tier.
Warum die Schutzgebühr sinnvoll ist
Eine Schutzgebühr schützt das Tier doppelt: Sie sorgt dafür, dass nur Menschen adoptieren, die bewusst Verantwortung übernehmen wollen. Und sie verhindert, dass Tiere kostenlos in falsche Hände gelangen – etwa zu Versuchszwecken oder zur unkontrollierten Weitervermittlung.
Häufige Fragen
Ist die Schutzgebühr verhandelbar?
In der Regel nicht. Sie ist bewusst gewählt, um den Aufwand für die Versorgung des Tieres zu decken und unüberlegte Adoptionen zu vermeiden.
Kann ich die Schutzgebühr von der Steuer absetzen?
Nein, da es sich um die Übernahme eines Tieres handelt, nicht um eine Spende. Eine zusätzliche Spende an einen gemeinnützigen Verein kann aber steuerlich absetzbar sein.
Bekomme ich die Schutzgebühr zurück, wenn das Tier zurückgegeben wird?
Das regelt der Schutzvertrag individuell. Häufig wird ein Teil zurückerstattet, ein Teil dient als Aufwandsentschädigung.
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Quellen
Dieser Artikel wurde mit folgenden Quellen erstellt und geprüft:
- Deutscher Tierschutzbund – Fragen zur Tierheimarbeit (inkl. Schutzgebühr)
- Gesetze im Internet – § 11 TierSchG – Erlaubnispflicht